Wenn Sie sich ein Fahrzeug anschaffen, führt der erste Weg meist in die Kfz-Zulassungsstelle. Hier melden Sie den neuen Wagen an. Doch zur Anmeldung wird eine eVB-Nummer benötigt. Diese siebenstellige Nummer ersetzt die Doppelkarte oder Deckungskarte. Ohne sie kann die Behörde nicht sicherstellen, dass der Fahrzeugbesitzer eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung wird bei Zulassung ausschließlich die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt.