Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG und die Menschen darin.

Der Vorstand Ihrer VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Karsten Petersen (l.) und Georg Schäfer

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsvorsitzender

Jorn Kick, Architekt

Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Randolf Haese, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schleswig
Stefan Bies, Landwirt/ Dipl. Agraringenieur
Matthias Johannsen, Selbst. Bauingenieur
Ralf Lange, selbst. Landwirt/ AV Amt Kropp-Stapelholm/ Bgm. Gemeinde Meggerdorf
Elke Prätorius-Schmidt, Geschäftsführerin Prätorius GmbH, Kappeln
Dieter Staschewski, Amtsdirektor
Kirsten Suhr, Angestellte/ Prokuristin
Axel Robert von Rützen-Kositzkau, Rechtsanwalt & Notar
Rudolf von Spreckelsen, selbst. Landwirt

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.